Rechtliches einmal NICHT kleingedruckt
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Wir leben in einer materiellen Welt
Das Ho'oponopono von Morrnah ist urheberrechtlich geschützt, als Verfahren wie als Text, einschließlich der Übersetzung ins Deutsche. Viele glauben, sich später mit Unwissen herausreden zu können. Doch Unwissen schützt nicht vor gesetzlichen und karmischen Konsequenzen
Da werden komplette Seminarinhalte schamlos abgekupfert. UND als wenn das noch nicht reichen würde mit den Werbetexten des verletzten Mitbewerbers beworben. Gleichzeitig wird in Videos und newslettern von Liebe und göttlicher Ordnung gesäuselt. Der
i-Punkt (kürzlich in einem newsletter, in dem unser Angebot abgekupfert wurde): "Bitte spenden Sie großzügig (Wert der Unterlagen mindestens 300 Hundert EUR)". Und noch: "Kommen Sie schnell, ich biete nur kurze Zeit ..... an." Das hört sich für den Verletzten so an, dass das (geistige) Diebesgut schnell verhökert werden soll, bevor man dem Dieb auf die Schliche kommt ...
Mann o Mann
Ich selbst, MIchael Micklei, war jahrelang Marketingleiter und Autor für Sachbücher in demjenigen Großverlag, der heute unter MairDumont firmiert. Dutzende von Bildern, Texten, Konzepten Buchtiteln mussten monatlich urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Prüfungen unterzogen werden. Diese Information nur als Hintergrund: Ich weiß, wovon ich rede und wie in der Geschäftswelt vorgegangen wird. Und unsere Anwälte waren knochentrocken in ihrem Vorgehen.
Und noch ein Punkt, einer der wichtigsten, an den offenbar niemand denkt. Ho'oponopono ist keine New-Age-Spielerei. Wer irgendwelche Gebete oder Mantras anbietet und sie mit Ho'oponopono bezeichnet, führt Mitmenschen, die oft den Rest Ihres Monatsgeldes für ein Seminar ausgeben, nicht nur in die Irre (was sogar strafbar sein kann), sondern VERHINDERT womöglich, dass sie ein authentisches Ho'oponopono erlernen (ob traditionell oder von Morrnah): Sie dachten, sie erlernen es, doch tatsächlich bekommen sie nur eine Valiumpille, eine Beruhigungs-Tablette, eine Reflexion des "Lichts".
"Original" - Ho'oponopono
Pacifica Seminars und seine Mitarbeiter vermitteln Ihnen das "Original-Ho'oponopono nach Morrnah Nalamaku Simeona". Dieses Original betrifft NICHT die ersten (unvollständigen) Zeilen, die Morrnah um 1973 niederschrieb. Zunächst formulierte sie es auf Hawaiisch (inzwischen verloren gegangen). Dann kamen englischsprachige Ergänzungen hinzu, so dass zwischen 1978 und 1989 sogenannte "revised editions" (überarbeitete Ausgaben) entstanden (auch mit unterschiedlichen Buchtiteln wie "The Hawaiian Way of Live and Ho'oponopono" oder "The Way of the 'I' and Ho'oponopono" und ab den frühen 1980er Jahren "Self-Identity through Ho'oponopono"). Diese unterliegen zwar alle, also auch heute noch, dem urheberrechtlichen Schutz, sind jeoch nicht das Original.
Das Original ist Morrnahs ENDFASSUNG.
Diese Endfassung entstand 1987-91 auf Deutsch. Morrnahs Kommentar seinerzeit: "Michael's translation is My translation."
Nachdem außerordentliche Unklarheit darüber zu bestehen scheint, was rechtlich gesehen ein Ho'oponopono ist und wer es entgeltlich oder unentgeltlich anbieten darf, soll hier eine neutrale Auskunft gegeben werden, am besten anhand der zugrunde liegenden Gesetze (auch Esoteriker unterliegen ihnen). Das schützt die Betreffenden auch.
Es gibt zwei anerkannte Arten des Ho'oponopono's: Die traditionelle und die universale von Morrnah Simeona. Beide folgen der Definition von Mary Kawena Pukui (http://wehewehe.org). die eine Gelehrte für hawaiische Kultur an der Uniiversität auf Hawaii war.
Rechtslage - UrhR und GWB
Die Rechtssicherheit eines Landes ist das Rückrat gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie gilt auch für Menschen, die irrigerweise annehmen, dass göttlich inspirirte Verfahren davon frei sind.
Es sind vor allem zwei Gesetze zu beachten: Das Urheberrecht (UrhR) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (GWB). Obwohl UrhG und GWB deutsche Gesetze sind, haben über 150 Länder ähnliche Gesetze.
Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann eine Rolle spielen, z.B. bei sittenwidrigem Verhalten und daraus resultieredem Schadensersatz (§ 822 BGB).
"Der Urheber ist der Schöpfer eines Werkes" (§ 7 UrhG). Das UrhG soll den Urheber, der NUR eine natürliche Person sein kann, "in der Nutzung seines Werkes schützen" (§ 1 und 11 UrhG). Es betrifft Werke der Literatur (z.B. Sprachwerke, Schriftwerke, Reden), Wissenschaft und Kunst und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - sofern es sich nicht durch vorher erteilte "urheberrechtliche Nutzungsrechte" an andere Personen oder Organisationen entsprechend verlängert. So hatte es Morrnah z.B. mit Pacifica Seminars gehandhabt. Da sie diese Organisation 1990 in Deutschland persönlich gegründet hatte, wurden ihr auch sämtliche Nutzungsrechte übertragen. Organisationen dieser Art treten dann wie der Urheber selbst auf und können z.B. Lizenzen vergeben oder urheberrechtliche Verletzungen ahnden.
Das "Ho'oponopono nach Morrnah" ist schutzfähig, insbesondere unter der allgemeinen Bekanntheit der 12 oder 14 Schritte, da NUR SIE es persönlich erschaffen hat. Zudem erreicht es die erforderliche "Schöpfungshöhe". Morrnah veröffentlichte ihr Verfahren in der Literatur durch eigene Bücher, in Vorträgen und Seminaren. Diese Aufgabe obliegt nunmehr Pacifica Seminars (vielleicht auch noch einer hawaiischen Organisation, da Morrnah die Nutzungsrechte ihres Verfahrens NICHT ausschließlich vergab).
Nur der Urheber kann bestimmen: Die Art der Veröffentlichung (§ 12 UrhG), welche Verwertung (§ 15 UrhG), ob Vervielfältigung (§ 16), wo und durch wen eine Verbreitung (§ 17), welche Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21), der Wiedergabe durch Funksendungen (§ 22), der Bearbeitung jeder Art einschließlich der Übersetzungen (§ 23) usf. Diese nimmt Pacifica Seminars
wahr.
Das GWB schützt im Geschäftsleben den Teilnehmer eines (bestimmten) Marktes vor unlauterem Handeln eines anderen Teilnehmers (im gleichen Markt), z.B. durch gleiche Produktbezeichnungen (obwohl anderer Inhalt), durch Preise unter den Selbstkosten und Ähnlichem.
Beispiel: Wird irgendein Gebet oder ein Mantra mit "Ho'oponopono" bezeichnet, obwohl es nach in Hawaii anerkannter Definition keines ist, dann liegt unlauterer Wettbewerb gegenüber demjenigen vor, der ein authentisches Ho'oponopono anbietet.
Beispiel: Wenn 7 Gelehrte für hawaiische Kultur an der Universität von Hawaii bezeugen, dass HUNA nicht hawaiisch ist, siehe > HIER < unter wikipedia, dann kann Ho'oponopono, das unbestreitbar
aus Hawaii kommt, nicht aus HUNA entstanden sein. In der Folge ist eine entsprechende Behauptung, z.B. "HUNA-Ho'oponopono", wettbewerbswidrig.
Beispiel: Ein Fake-Ho'oponopono oder ein Faux'oponopono (sprich: Fo'oponopono, vom frz. faux = falsch), von denen etliche im internet herumschwirren. Meistens beliebige Gebete, die einfach mit "Morrnahs Morgengebet" bezeichnet werden, aber eine Erfindung sind.
Ansprüche aus dem UrhG
Zivilrechtlich:
"Wer das Urheberrecht widerrechtlich verletzt, kann vom Urheber oder Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden" (§ 97 UrhG) - auch nach Jahren. "Um den Schadensersatz zu bestimmen, ist der Verletzer zur unverzüglichen Auskunft verpflichtet" (§101a UrhG) - vor allem, wenn eine begründete Vermutung vorliegt, z.B. bei entsprechenden Werbeaussagen. Die Auskunft muss so gestaltet sein, dass sich ein Schaden errechnen lässt. Alternativ kann als Schadensausgleich auch der Gewinn aus der Verletzung heran gezogen werden (im Falle kostenloser Weitergabe der hypothetische Gewinn, den der Verletzte bei eigener Verwertung erhalten hätte). Oder es können andere Ausgleichsmöglichkeiten verhandelt werden.
Strafrechtlich:
"Wer urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet (also geistigen Diebstahl begeht) ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar" (§ 106 UrhG). "Wer Diebesgut weiterverkauft, begeht Hehlerei" (§ 259 StGB). Zu Diebesgut zählen nicht nür körperliche Güter, sondern auch geistiges Eigentum.
Beispiel: Wer also "Ho'oponopono-Ausbildungen"
anbietet, die mit illegalen Unterlagen vorgenommen werden, macht den Ausgebildeten zum Hehler, da dieser anschließend das ihm vermittelte Wissen, das auf geistigem Diebstahl beruht, natürlich verwerten will.
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